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Gefahrguttransporte nach ADR/GGVSEB

Sowohl im Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5t, als auch im Segment unter 3,5t (Kurier & Expressdienst) sind wir in der Lage und berechtigt Gefahrguttransporte durchzuführen.

Transport der Gefahrgutklassen: 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 8 und 9

 

Gefahrenklassen

Gefahrenklassen

Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:

1 Explosive Stoffe

2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion

3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff

4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff

5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

7 Radioaktivität

8 Ätzwirkung

9 Gefahren für die Umwelt oder Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion, ggf. sogar eine Explosionsgefahr, eine gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.